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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

nicht jeder Gutachter ist auch ein Sachverständiger.

Die Bezeichnung „ Sachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt. Um sicherzugehen, dass es sich um einen Sachverständigen mit besonderer Sachkunde und Qualifikation handelt, sollte man nur einen „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ beauftragen. (Abkürzung: ö.b.v.)

 

Die Mitgliedschaft beim Institut für Sachverständigenwesen e.V. unterstreicht meine fachliche Kompetenz, die ich durch jährliche Weiterbildung weiter ausbaue.
Gericht, Versicherungen, Behörden, Unternehmen und der Kunde (Endverbraucher) kommen im Geschäftsalltag ohne Sachverständige nicht mehr aus. Der Sachverständige hilft weiter, wenn ein Schaden entstanden ist, eine Sache Mängel aufweist oder Bedenken darüber besteht, ob eine Leistung die der zu erwartende Qualität entspricht und korrekt verrechnet wurde.

 

Vertrauenswürdigkeit, Objektivität, Neutralität und meine besondere Sachkunde zeichnen mich zusätzlich aus.

              Günter Goll 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk

Teilgebiet: Innenausbau / Möbelbau Zuständige Aufsichtsbehörde Handwerkskammer für Unterfranken

 

 

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